Inhalt

  1. Einführung
  2. Markt auf einen Blick

Einführung

Wie entstehen die Preise auf dem Markt? Dies ist eine berechtigte Frage, spielen doch Preise in unserem Alltag eine grosse Rolle. Doch bevor wir uns dieser Frage annähern, definieren wir zuerst diesen Begriff.
Begnügen wir uns mit einer einfachen handlichen Definition: Ein Markt ist ein Ort, an dem sich Anbieter und Nachfrager treffen. Dies kann im Kleinen geschehen, also z.B. auf einem Dorfmarkt. Genauso gut stellt aber auch eine weltumspannende Börse einen Markt dar, denn auch dort treffen Angebot und Nachfrage aufeinander.

Bevor wir auf das mikroökonomische Marktmodell eingehen, müssen wir ein paar Annahmen treffen.

• Vollständige Konkurrenz
Auf den Märkten haben wir eine riesige Anzahl von Anbietern und Nachfragern. Entsprechend hat niemand die Macht, den Preis zu beeinflussen.

• Homogenes Gut
Die gehandelten Güter sind sich qualitativ gleich.

• Freier Marktzutritt
Niemand auf dem Markt hat die Macht, neuen Nachfragern oder Anbietern den Zutritt zu verweigern.

• Vollständige Information
Alle Marktteilnehmer sind vollständig über das Marktgeschehen informiert.

Das Preis-Mengen-Diagramm auf einen Blick

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«Ceteris paribus» ist eine vereinfachte Annahme in wissenschaftlichen Modellen. Dabei werden die Auswirkungen der Veränderung einer Variablen unter Konstanz aller anderen beobachtet und gemessen.

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Eine Konsumsteuer wird vom Anbieter bezahlt. Dieser wird natürlich die Steuer auf den Konsumenten abwälzen. Entsprechend verschiebt sich die Angebotskurve.

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Der Begriff «Kartell» bezeichnet eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Firmen, welche zum Ziel hat, den Wettbewerb abzuschwächen resp. zu verhindern.

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Der französische Chirurg und Ökonom François Quesnay (1694 – 1774) - der Leibarzt von König Ludwig XV. - erkannte als erster, dass der Wohlstand eines Landes auf Erstellung und Konsum von Waren und Dienstleistungen beruht. Nicht der Goldhaufen in der Schatzkammer des Königs, sondern die Waren- und Dienstleistungsströme repräsentieren die Leistung und den Wohlstand einer Volkswirtschaft.

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Manche Branchen bedürfen staatlicher Unterstützung. Das Paradebeispiel in der Schweiz ist die Landwirtschaft. Gemäss Art. 104 und 104a BV (Bundesverfassung) sorgt der Bund dafür, dass die Schweizer Landwirtschaft die Ernährungssicherheit der Bevölkerung im ökologisch verträglichen Rahmen sicherstellt. Dabei unterstützt er die Landwirte mit Geldzahlungen – so genannten Direktzahlungen. Landwirte erhalten nur unter bestimmten Bedingungen (Grösse, ökologischer Anbau usw.) Direktzahlungen vom Staat.

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Die Zivilstandsverordnung (ZstV) Art. 24 definiert den Ledignamen wie folgt: „Als Ledigname einer Person wird der Name erfasst, den sie unmittelbar vor ihrer ersten Eheschliessung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft geführt hat; oder gestützt auf einen Namensänderungsentscheid als neuen Ledignamen erworben hat.

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