Inhalt

Einleitung

Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, d.h. die hier lebenden Menschen haben sich detaillierten Gesetzen zu unterwerfen. Gleichzeitig schützen aber diese Regeln vor staatlicher Willkür wie auch vor widerrechtlichen Verhaltensweisen Dritter. Dies bedingt aber, dass ein jeder das Gesetz auch zu lesen und anzuwenden vermag. Welcher Artikel kommt wann zur Anwendung? Diese Frage stellen sich insbesondere die Anwälte und Richter. Innerhalb der letzten 2000 Jahren hat sich ein strenges und klares System der Rechtsanwendung entwickelt. Wer das Gesetz lesen und korrekt anwenden will, muss sich dieser Vorgehensweise befleissigen.

Gesetze sind logisch aufgebaut

Das Gesetz ist logisch eingeteilt in die einzelnen Lebensbereiche der Menschen. Das Zivilgesetzbuch etwa umfasst in der biographischen Reihenfolge Geburt, Mündigkeit, Familiengründung, Erbrecht usw. Im Obligationenrecht sind u.a. die verschiedenen Vertragsarten geregelt. Die Suche nach dem korrekten Artikel beginnt mit der Wahl des richtigen Gesetzes. Liegt z.B. in einer konkreten Fallbeurteilung eine Verletzung eines Kaufvertrages vor, dann suchen Sie den Artikel am ehesten unter „Kaufvertrag“ im Obligationenrecht und nicht im Zivilgesetzbuch unter „Familienrecht“.

Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen

Wie erkennt man aber, welcher Artikel nun auf den konkreten Fall anzuwenden ist? Hierfür ist es zunächst hilfreich, sich den Sinn und den Zweck der Rechtsartikel in Erinnerung zu rufen. Gesetzesartikel sind bewusst generell und abstrakt formuliert. Der Gesetzgeber möchte mit Hilfe allgemeiner Formulierungen in einem bestimmten Lebensbereich eine Werthaltung festlegen, welche auf alle möglichen Varianten dieses Bereiches angewendet werden kann. Wollen wir also herausfinden, ob der Artikel auf unseren konkreten Fall anwendbar ist, müssen wir vom Generellen auf den Einzelfall schliessen – dies nennt sich deduktives Vorgehen. Jeder Gesetzesartikel umschreibt in allgemeiner Form die Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) für die Rechtsanwendung und die Konsequenzen (Rechtsfolge), welche sich hieraus ergeben. Finden wir die Tatbestandsmerkmale im konkreten Fall wieder, dann dürfen wir den Artikel anwenden.

Betrachten wir die Rechtsanwendung an einem konkreten Beispiel:

Abb. 1: Rechtsanwendung

Achtung!

Damit  ein  Gesetzesartikel  angewendet  werden  darf,  die  Rechtsfolge also eintritt, müssen im konkreten Fall alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.
Die Schwierigkeit der Rechtsanwendung liegt einerseits darin, die Gesetzesartikel in Tatbestandsmerkale und Rechtsfolgen aufzuteilen, andererseits einen konkreten Sachverhalt eben diesen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen. Dies erfordert Übung.
Dazu kommt, dass es manchmal gar Tatbestandsmerkmale gibt, welche im Gesetzesartikel nicht erwähnt werden, aber aus der Logik heraus dennoch gelten. Ein Beispiel hierfür ist Artikel 41 im Obligationenrecht (OR).

Abb. 2: Art. OR 41 I

Schreiten wir zur Aufgabe

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