Der Vertrag entsteht gemäss OR 1 durch die gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung der Parteien.
Damit ein Vertrag zustande kommt, bedarf es laut obigem Artikel
- Zwei Parteien, die handlungsfähig sind.
- Gegenseitige Willensäusserung, ob ausdrücklich oder stillschweigend.
- Übereinstimmende Willensäusserung in den wesentlichen
Die zeitlich erste Willensäusserung nennt sich Antrag, die zeitlich zweite Willensäusserung Annahme.
Was dabei zu beachten gilt, sehen Sie im folgenden Lernfilm.
Alle Schritte bis zur Vertragsentstehung