Inhalt

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Was ist Recht?

Die Menschen brauchen für ein friedliches Zusammenleben Regeln. Je grösser die Gesellschaften, desto detaillierter und umfassender muss das Regelwerk sein. Die Zehn Gebote mögen für einen Stamm von rund 50 Personen genügen. Doch bereits die Hauptstadt des alten Römischen Reiches mit ihren ca. 500‘000 Menschen benötigt ein detaillierteres Regelwerk.
Moralische und sittliche Normen gelten zwar als Grundlage eines jeden modernen Rechtssystems. Doch diese allein genügen auch nur kleinen Gesellschaften, in denen eine hohe Sozialkontrolle herrscht. Grosse Gesellschaften brauchen Gesetze, die durch eine stets präsente Staatsgewalt durchgesetzt wer-den. 
In den vergangenen 2000 Jahren haben sich zwei grundlegende Fragen herauskristallisiert: Das „Verhältnis zwischen Staat und Mensch“ und das „Verhältnis zwischen den Menschen“. Bis ins 17. Jahrhundert waren die Staaten einigermassen schwach und konnten sich kaum gegen stärkere Gruppierungen durchsetzen. Viele Staatsdenker (Niccolo Machiavelli in Italien und Thomas Hobbes in England) sehnten sich nach  einem starken Staat, der die vielen Bürgerkriege unterbinden würde. Der Mensch solle seine Freiheit zugunsten einer garantierten Sicherheit für Leib und Leben aufgeben. Mit dem Absolutismus (stark zentralisierende Staatsgewalt) im 18. Jahrhundert änderte sich die Meinung. Die so genannten Aufklärer suchten nach Wegen, den Menschen vor der Allgewalt des Staates zu schützen. Der Grundgedanke der Menschenrechte (und daraus abgeleitet die Grundrechte) war geboren. Bis heute liegt das Recht im Spannungsbereich zwischen der Sicherheit garantierenden Staatsgewalt und der Freiheit des Individuums.

Moral, Sitte und Gesetze

Seit der Antike befassten sich sehr viele Denker mit der Idee, wonach der Mensch – inneren Regeln folgend – fähig ist Gut und Böse zu unterscheiden. Er folgt dabei seinem Gewissen. Man spricht auch von der so genannten Moral. Diese persönlichen Regeln basieren meist auf dem Prinzip: „Sei fair zu anderen, wenn du willst, dass sie fair sind zu dir“. Menschliche Gesellschaften kreieren mit der Zeit eine eigene Sammlung von zumeist ungeschriebenen Verhaltensregeln. Dieses Sammelsurium nennt sich Sitte. So ist es bei uns Sitte, dass man in einer Diskussion das Gegenüber ausreden lässt. Verletzt z.B. Max Vorlaut diese Norm, wird er zwar nicht vor den Richter gezerrt. Aber die Mitmenschen finden Max einfach nur unmöglich. Er wird sozial bestraft. Die Sitten-Regeln werden eingehalten, wenn die soziale Kontrolle vorhanden ist. In den heutigen grossen anonymen Gesellschaften ist diese Kontrolle nicht mehr gegeben. Entsprechend reichen Sitten-Regeln nicht mehr, sondern es bedarf der Gesetze. Entsprechend braucht es den Staat als Gesetzgeber und als Kontrolleur. So sind viele alte Sitten heute in Gesetzbüchern wieder zu finden. So war es früher in den kleinen Dörfern ein Gebot der Sitte, Dorfmitgliedern in Not zu helfen. Heute regelt das das Strafgesetzbuch. Wer die notwendige Hilfe unterlässt, wird bestraft.
Diese drei Begriffe hängen miteinander zusammen. So sind Gesetze vielfach abgeleitet von Sitten-Regeln. Die Idee vom fairen Verhalten gegenüber Mitmenschen findet sich sowohl in der Moral, als auch in den
Sitten und dem Gesetz.

Verschiedene Ebenen: Verfassung, Gesetz, Verordnung

Abb. 1: Ebenen des Rechts

Öffentliches versus Privatrecht

Abb. 2: Öffentliches versus Privatrecht

Aufgaben

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NACH OBEN

«Ceteris paribus» ist eine vereinfachte Annahme in wissenschaftlichen Modellen. Dabei werden die Auswirkungen der Veränderung einer Variablen unter Konstanz aller anderen beobachtet und gemessen.

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Eine Konsumsteuer wird vom Anbieter bezahlt. Dieser wird natürlich die Steuer auf den Konsumenten abwälzen. Entsprechend verschiebt sich die Angebotskurve.

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Der Begriff «Kartell» bezeichnet eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Firmen, welche zum Ziel hat, den Wettbewerb abzuschwächen resp. zu verhindern.

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Der französische Chirurg und Ökonom François Quesnay (1694 – 1774) - der Leibarzt von König Ludwig XV. - erkannte als erster, dass der Wohlstand eines Landes auf Erstellung und Konsum von Waren und Dienstleistungen beruht. Nicht der Goldhaufen in der Schatzkammer des Königs, sondern die Waren- und Dienstleistungsströme repräsentieren die Leistung und den Wohlstand einer Volkswirtschaft.

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Manche Branchen bedürfen staatlicher Unterstützung. Das Paradebeispiel in der Schweiz ist die Landwirtschaft. Gemäss Art. 104 und 104a BV (Bundesverfassung) sorgt der Bund dafür, dass die Schweizer Landwirtschaft die Ernährungssicherheit der Bevölkerung im ökologisch verträglichen Rahmen sicherstellt. Dabei unterstützt er die Landwirte mit Geldzahlungen – so genannten Direktzahlungen. Landwirte erhalten nur unter bestimmten Bedingungen (Grösse, ökologischer Anbau usw.) Direktzahlungen vom Staat.

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Die Zivilstandsverordnung (ZstV) Art. 24 definiert den Ledignamen wie folgt: „Als Ledigname einer Person wird der Name erfasst, den sie unmittelbar vor ihrer ersten Eheschliessung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft geführt hat; oder gestützt auf einen Namensänderungsentscheid als neuen Ledignamen erworben hat.

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