Inhalt
Einführung
Wer ein eigenes Unternehmen gründen will, steht bei aller betriebswirtschaftliche Überlegung bezüglich Finanzierung und Marketing unter anderem vor der Entscheidung, welches „Rechtskleid“, d.h. welche Unternehmensform nun für das eigene Unternehmen in Frage kommt. Wichtig ist die Frage deshalb, weil davon unter anderem die Haftung, die Deckung des Kapitalbedarfs, der Fortbestand der Unternehmung aber auch die Gründungskosten abhängt.
Eine erste Einteilung der Unternehmensformen sieht wie folgt aus:
Beginnen wir mit einem Beispiel. Laura will verschiedene Erdbeer-Erzeugnisse produzieren und verkaufen – von der Erdbeer-Konfitüre über Erdbeer-Gelée bis zu Erdbeer-Kuchen. Auch möchte sie andere Menschen in ihrem Atelier in die Welt der Erdbeeren einführen. Sie träumt schon lange davon, ihre eigene Chefin zu sein. Nun wagt sie den Schritt.
Wer sein eigener Chef sein, selber die ganze Verantwortung tragen und sich nicht mit juristischen Formalitäten herumschlagen will, der wähle die Einzelunternehmung.
Einzelunternehmung
Die Gründung ist sehr einfach. Laura fängt einfach an…
- Erzielt die Unternehmerin Laura mehr als CHF 100’000.- Umsatz im Jahr, ist sie zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Solange der Umsatz tiefer liegt, darf sie sich freiwillig eintragen lassen.
- Geschäftsfirma der Einzelunternehmung muss gemäss OR 945 ihren Familiennamen enthalten. Bsp.: Laura Müller. Bei der Wahl der Firma muss Laura darauf achten, dass es am selben Ort nicht bereits eine ältere Einzelunternehmung Laura Müller gibt. Ansonsten muss sich Laura mit einem Zusatz abgrenzen, z.B. Müller – Erdbeertraum. (OR 946 – Firmenauschliesslichkeit)
- Gemäss OR 957 sind Einzelunternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 500’000.- zur Buchführung und Rechnunglegung verpflichtet. Kleinere Unternehmen müssen bloss über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen (OR 957 II).
Vorteile:
- Einfache Gründung: Laura fängt einfach an zu arbeiten
- Kein Mindeskapital gesetzlich erforderlich.
- Die Besteuerung der Einzelunternehmung erfolgt zusammen mit der privaten Einkommens- und Vermögenssteuer
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung: Laura haftet mit ihrem gesamten Vermögen.
- Schwierige Nachfolgeregelung: Da die Einzelunternehmung und Laura verschmelzen, kann sie die Einzelunternehmung nicht einfach an eine andere Person übergeben.
- Einzelunternehmerin Laura kann nur beschränkt Fremdkapital aufnehmen, da das Eigenkapital zugleich ihr Privatvermögen ist. Entsprechend ist sie für Kapitalgeber wie z.B. Banken beschränkt kreditwürdig.
Gesellschaft – Gemeinsam ist man stärker
Die Erdbeere ist Lauras ganze Leidenschaft. Doch auch wenn sie als Erdbeer-Bäuerin viel über diese leckere Frucht weiss, ist sie halt doch keine Lebensmittel-Spezialistin. Zum Glück teilt ihre Freundin und Lebensmittel-Ingenieruin Sara ihre Leidenschaft. Mit Mani als Maschinenbau-Ingenieur könnten sie doch ein Geschäft gründen. Es ist somit an der Zeit, eine Gesellschaft zu gründen.
Das Schweizer Recht kennt acht Gesellschaftsformen: