Inhalt

  1. Was ist eine Obligation?
  2. Entstehungsgründe der Obligation
  3. Hier geht es zu den einzelnen Obligationen

1. Was ist eine Obligation?

Der Begriff Obligation stammt aus dem Lateinischen und meint so viel wie „Verpflichtung. Lateinische Begriffe werden sie immer wieder vorfinden, stammt doch das Obligationenrecht zu gut 80 Prozent aus dem Römischen Recht.
Eine Obligation betrifft grundsätzlich zwei Personen. Der eine ist der Gläubiger, der andere der Schuldner. Je nach Perspektive benennt sich die Obligation anders: Aus der Sicht des Gläubigers handelt es sich bei der Obligation um eine Forderung. Aus der Sicht des Schuldners ist es eine Schuld. Der Gläubiger hat somit ein Recht auf Leistung. Der Schuldner hingegen hat eine Pflicht zur Leistung.

Abb. 1: Die Entstehung der Obligation

2. Die Entstehungsgründe einer Obligation

Das Obligationenrecht kennt drei Entstehungsgründe:

Abb.2 Entstehungsgründe Obligation

3. Hier gehts zu den einzelnen Obligationen


 

 

 

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